Vernehmlassungen Kanton St.Gallen | Seite 0

Vernehmlassung Kanton

X. Nachtrag zum Strassengesetz

Die Regierung gibt den Entwurf des X. Nachtrags zum Strassengesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag sollen der geforderte Ausbaustandard von Erschliessungsstrassen reduziert und Erschliessungen über Privatstrassen ermöglicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2026.

Vernehmlassung Kanton

Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiengesetz)

Die Regierung hat ein neues Stipendiengesetz erarbeitet und gibt den Entwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Dieser enthält gezielte Vereinfachungen und Verbesserungen der Leistungen im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Grundlage. Künftig sollen mehr Personen von Stipendien profitieren können.

Vernehmlassung Kanton

Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033

Die Biodiversität im Kanton St.Gallen soll erhalten und weiter gefördert werden. Zu diesem Zweck hat das Volkswirtschaftsdepartement zusammen mit Ämtern anderer Departemente die Biodiversitätsstrategie für den Zeitraum 2026–2033 weiterentwickelt. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Vernehmlassung Kanton

II. Nachtrag zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen

Zur Umsetzung der am 17. Februar 2021 vom Kantonsrat gutgeheissenen Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» hat das Volkswirtschaftsdepartement einen Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen ausgearbeitet, zu dem die Regierung nun die Vernehmlassung eröffnet hat.

Vernehmlassung Kanton

X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Die Regierung des Kantons St.Gallen will den durchgängigen elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr von und mit kantonalen Behörden ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens und insbesondere für das elektronische Plan- und Baubewilligungsverfahren gehen nun in die Vernehmlassung.

Vernehmlassung Kanton

Totalrevision Gesundheitsgesetz

Die Regierung hat das über 45-jährige Gesundheitsgesetz überarbeitet und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz stärkt die Gesundheitsvorsorge, führt die Regelungen der Langzeitpflege zusammen und schafft die Grundlage zur Förderung innovativer Versorgungsmodelle und Digital-Health-Ansätze. Zudem werden Patientenrechte umfassend verankert und das Bewilligungswesen neu strukturiert. Für die Vernehmlassung ist eine Frist bis 16. Januar 2026 angesetzt.

Vernehmlassung Kanton

Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)»

Die Regierung schickt die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» in eine erneute Vernehmlassung. Darin schlägt sie ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein gelingender Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden.

Vernehmlassung Kanton

Bericht «Sonderpädagogik der St.Galler Volksschule»

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2024 den Bericht «Sonderpädagogik der St.Galler Volksschule» zur Vernehmlassung freigegeben. Dieser Bericht informiert über die Ergebnisse der Evaluation des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts, gibt Studienresultate zur Integration und Separation von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen wieder und zeigt mögliche Themenfelder auf, die im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes und nachgelagerten Arbeiten bearbeitet werden können.

Vernehmlassung Kanton

II. Nachtrag zur Verordnung über die Durchführung der Grundstückschätzung

Das amtliche Schätzungswesen soll in Teilen überarbeitet werden. Unter anderem ist vorgesehen, die anwendbaren Schätzungsmethoden und -grundsätze in der entsprechenden Verordnung zu verankern. Damit soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Regierung legt nun einen Entwurf zur Änderung der Verordnung vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.