Vernehmlassung Kanton
VI. Nachtrag zum Jagdgesetz
Im Jahr 2025 wurde auf nationaler Stufe die Jagdgesetzgebung erneuert. Das erfordert nun Anpassungen der kantonalen Jagdgesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie das Thema Wildschäden durch Biber. Unabhängig will der Kanton den Umgang mit den Rothirschbeständen neugestalten. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Stellungnahmen können bis zum 21. September 2026 in Papierform (Volkswirtschaftsdepartement, Rechtsdienst, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen) oder elektronisch (stefan.wehrle@sg.ch) eingereicht werden.