Vernehmlassung Kanton

VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Die Regierung gibt den Entwurf zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag wird die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2026.

Stellungnahmen können bis spätestens 21. September 2026 in elektronischer Form mit dem Betreff «VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz» an die folgende Adresse eingereicht werden: info.budgs@sg.ch.