Medienmitteilungen und Vernehmlassungen des Kantons St.Gallen

Mitteilung KantonScreenshot Geoportal Zonenplan

Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen startet

Der Kanton St.Gallen schafft mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis Montag, 21. September 2026.

Vernehmlassung Kanton

VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz

Die Regierung gibt den Entwurf zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag wird die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis 21. September 2026.

Mitteilung KantonMan sieht ein Gefahrensignet mit einer Flamme und einem Ausrufezeichen.

Trockenheit spitzt sich zu: Feuerverbot auch am 1. August unbedingt einhalten!

Die Gewitter vor einer Woche haben nur einen Bruchteil der Wassermenge gebracht, welche für eine Entspannung der Trockenheitslage notwendig gewesen wäre. Aktuelle Daten zeigen inzwischen vielerorts historische Tiefststände beim Wasser und eine sich zuspitzende Trockenheit. Die Gefahr vor Flur- und Waldbränden hat sich verschärft. Der Kanton bittet deshalb die Bevölkerung, das Feuer- und Feuerwerksverbot auch am 1. August unbedingt einzuhalten und sparsam mit Wasser umzugehen.

Mitteilung KantonFliegender Bartgeier.

Bartgeier etablieren sich im Kanton St.Gallen

Nach der ersten nachgewiesenen Bartgeierbrut im vergangenen Jahr hat im Kanton St.Gallen erneut ein Bartgeierpaar erfolgreich gebrütet. Im Taminatal ist ein Jungvogel geschlüpft und ausgeflogen. Die zweite gelungene Brut zeigt, dass sich der Bartgeier im Kanton St.Gallen wieder etabliert.

Mitteilung Kantonroter Hintergrund mit weissem Flammen-Symbol

Achtung vor Flur- und Waldbrand: Feuern verboten!

Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab morgen Freitag, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.

Mitteilung KantonTrockenheit

Appell: Sorgsam mit Wasser umgehen

In weiten Teilen des Kantons ist es so trocken, dass dort neu die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) gilt. Sowohl in Fliessgewässern wie auch in Seen sind die Wasserstände sehr tief. Mehrere kleinere Fliessgewässer sind schon trockengefallen. Der Kanton ruft die Bevölkerung, die Landwirtschaft und das Gewerbe dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer werden schrittweise verboten. In Wald und Waldesnähe gilt weiterhin ein Feuerverbot.

Vernehmlassung Kanton

VI. Nachtrag zum Jagdgesetz

Im Jahr 2025 wurde auf nationaler Stufe die Jagdgesetzgebung erneuert. Das erfordert nun Anpassungen der kantonalen Jagdgesetzgebung. Diese betreffen in erster Linie das Thema Wildschäden durch Biber. Unabhängig will der Kanton den Umgang mit den Rothirschbeständen neugestalten. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Vernehmlassung Kanton

Musikschulgesetz

Der Kanton St.Gallen will erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. Das neue Musikschulgesetz regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Musikschulen und schafft Rechtssicherheit für ein bewährtes Angebot. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September 2026.

Vernehmlassung Kanton

V. Nachtrag zum Personalgesetz

Der V. Nachtrag zum Personalgesetz enthält verschiedene Anpassungen am kantonalen Personalgesetz. Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass der Kanton weiterhin über verlässliche und zeitgemässe personalrechtliche Grundlagen verfügt und ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Die Regierung legt die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Vernehmlassung vor.

Vernehmlassung Kanton

Totalrevision Volksschulgesetz

Das geltende Volksschulgesetz des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1983 und wurde seither mit 28 Nachträgen schrittweise angepasst. Um den heutigen Anforderungen an die Volksschule umfassend gerecht zu werden, hat der Kantonsrat im Jahr 2022 im Zusammenhang mit dem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» den Auftrag für eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes erteilt. Mit dem Projekt Totalrevision Volksschulgesetz setzt die Regierung diesen Auftrag um.