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Stadtgeschichte(n): Als Glücksspiel verboten war

Symbolbild Jasskarten
Symbolbild Jasskarten

Die Akten der damaligen Polizeistrafkommission zeigen, wie Behörden gegen Poker-, Roulette- und andere Geldspiele vorgingen und geben zugleich einen faszinierenden Einblick in die Moralvorstellungen, Ängste und Lebenswelten der Nachkriegszeit.

Das Spielen um hohe Geldbeträge war in St.Galler Wirtschaften in den 1940er und 1950er Jahren verboten und wurde von der Polizeistrafkommission mit Bussen geahndet. Die Behörden begründeten das Verbot mit dem Schutz der Bevölkerung vor finanziellen Verlusten, Spielsucht und moralischem Verfall. Dennoch trafen sich hauptsächlich Männer regelmässig in Restaurants, Cafés und Hotels zu Poker-, Roulette- oder anderen Glücksspielen, teilweise in eigens organisierten und verdeckten Spielrunden.

Die Akten dokumentieren spektakuläre Fälle, darunter wandernde Glücksspieler, die gezielt nach Opfern suchten, sowie leidenschaftliche Spieler mit teils erheblichen Verlusten. Besonders häufig wurde um Geld gepokert, wobei der Kreis der Beteiligten vom Gelegenheitsspieler bis zum Berufsspieler reichte. Ein Sammelurteil aus dem Jahr 1946 erfasste allein 33 Männer verschiedenster Berufe, Altersgruppen und sozialer Verhältnisse.

Die Protokolle bieten einen aufschlussreichen Einblick in die Menschen hinter den Akten und verdeutlichen, wie stark sich der gesellschaftliche Umgang mit Glücksspiel seit damals verändert hat.