Einbürgerungsräte erleichtern Staatskundetest für Minderjährige

Die Einbürgerungsräte St.Gallen und St.Gallen-Tablat passen ihre Praxis beim Staatskundetest für Minderjährige an. Wer vor dem 18. Altersjahr ein Einbürgerungsgesuch stellt und die gesamte Oberstufe in der Schweiz besucht hat, muss künftig keinen Staatskundetest mehr absolvieren. Die Änderung gilt ab sofort.
Bei Einbürgerungsgesuchen von minderjährigen Personen wird ab sofort auf einen Staatskundetest verzichtet, sofern die gesuchstellende Person die gesamte Oberstufe in der Schweiz besucht hat.
Die Praxisanpassung erfolgt vor dem Hintergrund des Postulats «Einbürgerungshürden senken – Staatskundetest für Minderjährige abschaffen». Die Einbürgerungsräte berücksichtigen mit der Praxisänderung, dass die relevanten staatskundlichen Kenntnisse während der obligatorischen Schulzeit und insbesondere in der Oberstufe vermittelt werden. Der Besuch der gesamten Oberstufe in der Schweiz wird deshalb als ausreichender Nachweis entsprechender Kenntnisse anerkannt.
Die neue Regelung sieht vor:
- Gesuchstellende zwischen 15 und 18 Jahren absolvieren grundsätzlich einen Staatskundetest.
- Auf den Test wird verzichtet, wenn die gesuchstellende Person alle drei Jahre der Oberstufe in der Schweiz besucht hat.
- Ab dem 18. Lebensjahr ist der Staatskundetest weiterhin in jedem Fall zu absolvieren.
Mit der Anpassung tragen die Einbürgerungsräte den im Schulunterricht vermittelten staatskundlichen Kenntnissen Rechnung. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass alle Gesuchstellenden über die für eine Einbürgerung geforderten Kenntnisse verfügen.