Mitteilung Stadt

Brücken statt Gräben: Ja zu einer fairen Abgeltung der Zentrumslasten

Symbolfoto Finanzausgleich Stadt St.Gallen
Symbolfoto Finanzausgleich Stadt St.Gallen

Der Stadtrat empfiehlt der kantonalen Stimmbevölkerung ein Ja am 18. Mai zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Ohne eine angemessene Abgeltung der Zentrumslasten verliert die Hauptstadt an Attraktivität. Es droht ein Abbau von Angeboten.

Am 18. Mai 2025 hat die kantonale Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zu befinden. Dabei geht es unter anderem um eine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen um CHF 3.7 Mio. während der nächsten vier Jahre. Die Kantonsregierung und eine Mehrheit des Kantonsrats stehen hinter diesem «tragfähigen Kompromiss», da eine starke Hauptstadt auch den übrigen Gemeinden und dem ganzen Kanton zugutekommt, wie in den Abstimmungsunterlagen ausgeführt wird.

Der Finanzausgleich stellt «gelebte Solidarität» in unserem Kanton dar und gleicht strukturelle Unterschiede zwischen den Gemeinden aus. Rund 90 Prozent der Gemeinden profitieren davon. Die Stadt St.Gallen liegt mit CHF 483 pro Kopf im Mittelfeld der Bezugsgemeinden. Spitzenreiterinnen sind etwa Pfäfers, Neckertal oder Mosnang mit Abgeltungen von über CHF 2’000 pro Kopf.

Besondere Herausforderungen der Hauptstadt

Die Stadt St.Gallen hat von ihrer Grösse und Funktion als Hauptstadt sowie als wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Zentrum der Ostschweiz besondere Herausforderungen zu bewältigen. Entsprechend wurde mit Einführung des neuen Finanzausgleichs vor knapp 20 Jahren auch ein Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen gebildet, der zumindest einen Teil dieser Lasten ausgleicht. Die Stadt St.Gallen erbringt konkret Leistungen (Sicherheitsaufgaben, Kultur- und Freizeitangebote), von denen auch auswärtige Besucherinnen und Besucher profitieren, ohne diese jedoch voll abzugelten.

Hoher Selbstbehalt nicht mehr zu tragen

Eine von der Regierung und Mehrheit des Kantonsrats anerkannte Studie hat ermittelt, dass sich die Netto-Zentrumslasten der Stadt St.Gallen gegenwärtig auf rund CHF 28 Mio. belaufen. Standortvorteile und Zentrumsnutzen in Höhe von rund CHF 15 Mio. sind davon bereits abgezogen. Mit der aktuellen Abgeltung von teuerungsbereinigt CHF 17.1 Mio. werden die Zentrumslasten gerade einmal zu 60 Prozent abgegolten. Somit hat die Stadt ohne die beantragten CHF 3.7 Mio., ungedeckte Kosten von rund CHF 11 Mio. zu tragen. Es droht ein Abbau von Angeboten.

Zusatzlasten wiegen schwer

Hinzu kommen Kostenabwälzungen des Kantons, die zwar sämtliche Gemeinden betreffen, die Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und der geltenden Finanzierungsschlüssel aber ungleich härter treffen (ca. CHF 35 Mio. / Jahr). Diese Kosten können trotz Sparpaketen angesichts sinkender Steuereinnahmen und der anstehenden Investitionen in absehbarer Zukunft nicht mehr alleine getragen werden. Dadurch verliert die Hauptstadt an Ausstrahlung und Anziehungskraft, was weder im Sinn des Kantons noch der Gemeinden ist.

Brücken statt Gräben

Sonderlasten können nur gemeinsam getragen werden. Genau diesem Zweck dient der Finanzausgleich. Der Stadtrat will keinen «Stadt-Land-Graben», wie er derzeit vom gegnerischen Komitee bewirtschaftet wird. Der Stadtrat bevorzugt den lösungsorientierten Dialog über Bewusstsein und Herausforderungen der Stadt St.Gallen als unbestrittenem kantonalem Zentrum und grösster Stadt in der Ostschweiz. Es geht darum, gemeinsam über die Gestaltung und Finanzierung unseres Lebens- und Wirtschaftsraums nachzudenken. Um zusammen vorwärtszukommen, braucht es keine Gräben, sondern Stadt-Land-Brücken in unserem Kanton. Eine starke Kantonshauptstadt kommt allen Gemeinden gleichermassen zugute.