Regierung gibt Musikschulgesetz in Vernehmlassung

Der Kanton St.Gallen will erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. Das neue Musikschulgesetz regelt Aufgaben, Organi-sation und Finanzierung der Musikschulen und schafft Rechtssicherheit für ein bewährtes Angebot. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September 2026.
Im Kanton St.Gallen besuchen heute zahlreiche Kinder und Jugendliche den freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht an einer Musikschule. Die Musikschulen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung und sind fester Bestandteil der Bildungslandschaft.
Auf Gesetzesstufe wird das kommunale Musikschulwesen in je einer Bestimmung des Volksschulgesetzes und des Mittelschulgesetzes erwähnt. Ein eigenständiges und umfassendes Gesetz zu den Musikschulen jedoch besteht heute nicht. Der Kantonsrat hat die Regierung deshalb mit einer Motion beauftragt, eine eigenständige rechtliche Grundlage für die Musikschulen zu schaffen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen gibt nun den Entwurf für ein neues Musikschulgesetz in die Vernehmlassung. Das bewährte Musikschulwesen bleibt dabei in seinen Grundzügen unverändert.
Das Gesetz regelt die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Musikschulen. Gleichzeitig hält es am bewährten Grundsatz fest, wonach die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden als Träger der Musikschulen weiterhin über ein hohes Mass an Autonomie in inhaltlichen und organisatorischen Fragen verfügen. Der Kanton beschränkt sich weiterhin auf die Festlegung des rechtlichen Rahmens.
Bewährte Strukturen werden weitergeführt
Die Gemeinden bleiben verpflichtet, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht zu ermöglichen. Auch Lernende an Berufsfachschulen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen sollen weiterhin Zugang zum Angebot der Musikschulen haben.
Das Gesetz umschreibt zudem die Aufgaben der Musikschulen. Diese vermitteln musikalische Grundfertigkeiten, fördern Begabungen und leisten einen Beitrag zum kulturellen Leben in den Gemeinden. Öffentliche Auftritte und die Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen bleiben wichtige Bestandteile ihres Auftrags.
Verzicht auf weitreichende kantonale Vorgaben
Das neue Musikschulgesetz verzichtet bewusst auf weitreichende kantonale Vorgaben für die Musikschulen. So werden beispielsweise keine kantonalen Bestimmungen zur Entlöhnung der Lehrpersonen an Musikschulen erlassen. Die Finanzierung der Musikschulen erfolgt weiterhin durch die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden, durch Elternbeiträge sowie durch weitere Einnahmen.
Auch die Anforderungen an die Musikschulen werden bewusst schlank gehalten. Vorgesehen sind eine qualifizierte Schulleitung, qualifizierte Lehrpersonen sowie die Einhaltung der üblichen Qualitätsstandards. Damit bleibt den Trägerschaften der notwendige Handlungsspielraum erhalten, um ihre Angebote bedarfsgerecht auszugestalten.
Das neue Musikschulgesetz hat weder für den Kanton noch für die Gemeinden personelle oder finanzielle Auswirkungen. Es schafft in erster Linie eine klare und eigenständige gesetzliche Grundlage für ein bestehendes und bewährtes Angebot.
Die Regierung gibt den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Die Unterlagen sind unter www.sg.ch neues Fenster zu finden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2026.