St.Galler Versicherungsgericht ehrt Margrith Bigler-Eggenberger

Margrith Bigler-Eggenberger war nicht nur die erste Bundesrichterin der Schweiz, sondern zuvor auch erste Richterin an einem Gericht des Kantons St.Gallen. Als das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vor 60 Jahren am 1. Juli 1966 gegründet wurde, wurde Margrith Bigler-Eggenberger trotz damals noch fehlendem Frauenstimmrecht zur nebenamtlichen Richterin ernannt. Sie blieb bis zu ihrer Wahl als erste ordentliche Bundesrichterin im Jahr 1974 am kantonalen Versicherungsgericht tätig.
Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen feiert sein 60-jähriges Bestehen. Zum Jubiläum wird ein runder Sitzungstisch eingeweiht, der an Dr. Margrith Bigler-Eggenberger erinnert.
Die Stiftung FRI (Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law), die als Alleinerbin von Margrith Bigler-Eggenberger eingesetzt wurde, überlässt dem Versicherungsgericht diesen Tisch im Gedenken an sie. Die Einweihung des Tisches wurden von einem Apéro umrahmt.
Verschiedene Rednerinnen würdigten die Rolle des Gerichtes wie auch jene von Margrith Bigler-Eggenberger.