Mitteilung Kanton

Kanton startet Verfahren zu Windpark in Pfäfers

Symbolbild Windenergie
Symbolbild Windenergie

Ein Konsortium bestehend aus der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, der SN Energie AG und der lokal verankerten Grotwind GmbH plant in der Gemeinde Pfäfers einen Windpark. Grundlage für den Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat das dafür nötige Verfahren gestartet.

Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, die SN Energie AG und die lokal verankerte Grotwind GmbH planen gemeinsam in der Gemeinde Pfäfers im Gebiet St.Margrethenberg einen Windpark mit drei oder vier Windenergieanlagen. Die Windmessungen wurden bereits Mitte 2025 abgeschlossen. Zurzeit werden die Windmessdaten ausgewertet. Der Energieertrag wird auf zwischen 20 bis 30 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt. Damit könnten etwa 5'000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden. In den nächsten zwei bis drei Jahren erarbeitet das Konsortium weitere Grundlagen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.

Für Planung und Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan nötig. Das Konsortium hat dafür ein Gesuch beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Dieses startet nun mit dem Verfahren und schafft damit die raumplanerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bau und Betrieb des Windparks.

Die Bevölkerung wird im Laufe des Verfahrens zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Nach allfälligen Anpassungen legt der Kanton den Sondernutzungsplan, den Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich auf. Nachdem die Interessenabwägung zwischen Nutzen und Schutzinteressen erfolgt ist, entscheidet die Regierung über die Einsprachen, genehmigt den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Damit beginnt die Frist für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin mit dem Bau des Windparks beginnen.

Mit diesem Vorgehen stellt die Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Gesamtverfahren einbringen können.