Mitteilung Kanton

Windpark: Verfahren zum Sondernutzungsplan startet

Grafik Versorgungssicherheit in Wintermonaten durch Windenergie
Grafik Versorgungssicherheit in Wintermonaten durch Windenergie

Die Firma Windenergie Schweiz AG plant einen Windpark im Gebiet Hamberg/Alvensberg in der Gemeinde Kirchberg. Grundlage für den Bau ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat das Verfahren gestartet.

Die Firma Windenergie Schweiz AG hat beim Kanton ein Plangesuch für die Umsetzung eines Windparks im Windeignungsgebiet Hamber/Alvensberg eingereicht. Sie plant einen Windpark im Gebiet Kirchberg-Gähwil-Dietschwil mit fünf Anlagen und einer Windenergieproduktion von etwa 60 GWh pro Jahr. Dafür ist ein kantonaler Sondernutzungsplan nötig.

Information und Mitsprache der Bevölkerung vor Ort

Die St.Galler Regierung hat mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeigungsgebiete zur Windenergienutzung festgesetzt. Für das Nutzungsplanverfahren zuständig ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen. Zum Verfahrensstart hat eine erste Koordinationssitzung zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons, der Standortgemeinde Kirchberg und der Gesuchstellerin stattgefunden.

Nach der Vorprüfung der Planunterlagen lädt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Standortgemeinde zu einer Vernehmlassung ein. Die Gemeinde kann ihre Anliegen laufend und im Rahmen der Anhörung einbringen. Anschliessend startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren, an dem sich die ganze Bevölkerung beteiligen kann. Dabei können Interessierte ihre Meinungen und Hinweise zur Planung einbringen. Diese werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Insbesondere sollen so allfällige Interessen zu Tage kommen, die bisher nicht bekannt waren.

Nach allfälligen Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden der Sondernutzungsplan, der Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich aufgelegt. Nachdem die Regierung die Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Wenn der Gesamtentscheid eröffnet wird, beginnt die Frist für Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und des Sondernutzungsplans rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin Windenergie Schweiz AG mit dem Bau des Windparks beginnen.

Mit diesem Verfahren stellt die St.Galler Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Verfahren einbringen können und dass sie die Interessen der gesamten St.Galler Bevölkerung im Sinne einer Gesamtabwägung bestmöglich schützen kann.

Das Plangesuch für das Windeignungsgebiet Hamberg/Alvensberg ist das erste im Kanton St.Gallen eingereichte Gesuch für einen kantonalen Sondernutzungsplan für einen Windpark.

Windenergie für die Stromversorgung im Winter in Zukunft zentral

Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 angenommen. Ein Pfeiler der Energiestrategie 2050 ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2050 soll die Windenergieproduktion in der Schweiz auf 4'300 GWh pro Jahr ausgebaut werden und so rund 7 Prozent des gesamtschweizerischen Stromkonsums decken. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeignungsgebiete im ganzen Kanton festgesetzt. Sie strebt mit der Ermöglichung der Windenergienutzung eine sichere und bezahlbare Stromversorgung an. Dazu gehört auch die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter, wenn Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen tendenziell weniger Strom ins Netz einspeisen. Das Windkraftpotenzial im Kanton St.Gallen liegt bei rund 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs; Ziel der Regierung ist eine jährliche Windernte von rund 600 GWh.