Mitteilung Kanton

Verstösse gegen Jugendschutz auf gleichem Niveau

Alkohol
Alkohol

Im vergangenen Jahr haben 47 St.Galler Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Die durchschnittliche Verstossquote beim Verkauf an Jugendliche blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil.

Die total 911 Testkäufe haben das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell und die Stiftung Suchthilfe durchgeführt. Bei Alkohol ist in 24 Prozent (Vorjahr 27 Prozent) und bei Tabak in 14 Prozent (Vorjahr 11 Prozent) der Verkäufe gegen die Alterslimite verstossen worden. Anteilsmässig am meisten Verstösse gab es im Online-Handel, wobei hier weniger Testkäufe als im stationären Handel durchgeführt wurden. Bei diesen traten die meisten Verstösse im Detailhandel auf, gefolgt von Kiosken und öffentlichen Veranstaltungen.

Neue gesetzliche Grundlagen stärken Jugendschutz   

Bis Herbst 2024 fehlte in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage, damit bei Testkäufen die fehlbaren Verkaufsstellen bestraft werden konnten. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz ist die Basis dafür geschaffen worden. Der Kanton St.Gallen prüft nun deren Umsetzung. Vorläufig erfolgen die Testkäufe wie bisher. Ziel bleibt, den Jugendschutz zu stärken und ein Bewusstsein bei Verkaufsstellen und Veranstaltern zu schaffen.

Neu ist auch die Regulierung von Tabakalternativen. Produkte wie Snus, Nikotinbeutel, E-Zigaretten und Erhitzer von Tabak werden immer beliebter, besonders bei jungen Menschen. Der Konsum von E-Zigaretten ist bei Jugendlichen besonders verbreitet: 9,2 Prozent der 15- bis 19-Jährigen und 8 Prozent der 20- bis 24-Jährigen gaben 2024 an, mindestens einmal im Monat E-Zigaretten zu konsumieren.

Tabakalternativen werden oft als harmlose oder gesündere Alternativen zu herkömmlichen Zigaretten vermarktet, obwohl sie ebenfalls gesundheitliche Risiken bergen und süchtig machen können. Diese Produkte wurden zum Teil gezielt an Jugendliche vermarktet, etwa durch bunte Verpackungen, süsse Aromen oder zielgruppenorientierte Werbung. Die neue Regulierung stellt sicher, dass für alle Tabak- und Nikotinprodukte einheitliche Regeln gelten – etwa beim Mindestalter oder Werbeverboten – und schliesst damit eine grosse Lücke im Jugendschutz.

In der ganzen Schweiz gilt nun ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von Tabak und ähnlichen Produkten wie Snus oder Schnupftabak. Auch die Werbung wird strenger reguliert. Tabakinserate im öffentlichen Raum sind verboten und sind auf Privatgrund nur erlaubt, wenn sie von aussen nicht sichtbar sind. Zudem sind Tabaksponsoring bei jugendgerechten Events sowie Gratis-Werbegeschenke mit Tabakbezug nicht mehr zulässig.

Online-Schulung age-check.ch

Der Bund bietet mit «age-check.ch» eine kostenlose Online-Schulung für Verkaufspersonal und Veranstaltende an. Sie kann einfach in den Bewilligungsprozess integriert werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine personalisierte Bestätigung, die Gemeinden als Nachweis verlangen können. Auch das Gastronomie- und Detailhandelspersonal kann hier sein Wissen zum Jugendschutz jederzeit auffrischen.

Jugendschutz-Materialien kostenlos bestellen

Jugendschutz-Materialien wie Hinweisschilder, Plakate, Sticker, Flyer für Verkaufspersonal, Checklisten für Veranstalter und Alters-Kontrollbänder können kostenlos bei ZEPRA bestellt werden. Sie unterstützen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen, Tabak- und Nikotinprodukten an unter 18-Jährige verbietet.